RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0169

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Ein Beweis durch Indizien ist eine im Verwaltungsstrafverfahren zulässige Beweisführung. Dabei muß das Gebot einer möglichst unmittelbaren und möglichst vollständigen Beweisführung beachtet werden (Hinweis E 16.10.1968, 1433/67, VwSlg 7417 A/1968, E 31.1.1986, 85/18/0361).

Schlagworte

Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180169.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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