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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Sowohl im § 125 Abs 2 als auch im § 126 Abs 2 KFG sind lediglich die für die Bestellung zum Sachverständigen notwendigen Voraussetzungen normiert, ohne daß sich für eine Person, die nicht dem Personalstand einer Gebietskörperschaft angehört, daraus ein Rechtsanspruch auf Bestellung ableiten läßt. (Hinweis E 16.5.1980, 1108/80 und Erläuternde Bemerkungen zur dritten KFG-Novelle, 57 BlgNr 14 GP).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110094.X01Im RIS seit
19.03.2001