RS Vwgh 1990/11/20 89/14/0090

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §16 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 370;

Rechtssatz

Sind Werbungskosten nur dem Grunde nach erwiesen, so ist ihre Höhe zu schätzen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch 02te Auflage § 16 Textziffer 24).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140090.X04

Im RIS seit

20.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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