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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §509;Rechtssatz
AusfzF der Betriebsvermögeneigenschaft von Beteiligungen (Aktien) an einer ausländischen AG, die ein Hotel betreibt, in bezug auf einen von einem Einzelunternehmer betriebenen Hotel im Inland, wenn die Aktien im Besitz des Einzelunternehmers und von Familienangehörigen stehen, die im Betrieb tätig sind, wobei an einem Teil der Aktien ein Fruchtgenußrecht sowie ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot zugunsten eines der Familienangehörigen besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140139.X03Im RIS seit
20.11.1990