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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Für die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes, das auch Einkunftsquelle ist, zum Betriebsvermögen einer bestimmten Person ist die Einkunftsquellenzurechnung nicht entscheidend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140139.X07Im RIS seit
20.11.1990