RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0139

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Für die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes, das auch Einkunftsquelle ist, zum Betriebsvermögen einer bestimmten Person ist die Einkunftsquellenzurechnung nicht entscheidend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140139.X07

Im RIS seit

20.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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