RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0136

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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L94409 Krankenanstalt Spital Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/06 Krankenanstalten

Norm

AVG §1;
KAG 1957 §1 idF 1974/281;
KAG Wr 1987 §1 Abs1 lita;
KAG Wr 1987 §4 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ist die Unterstellung einer beabsichtigten Einrichtung unter den Krankenanstaltenbegriff des § 1 Abs 1 lit a Wr KAG 1987 denkmöglich, so ist die Zuständigkeit der Wr LReg gem § 4 Abs 1 Wr KAG 1987 jedenfalls gegeben, unabhängig davon, ob die Einrichtung dem Krankenanstaltenbegriff des Gesetzes tatsächlich entspricht oder nicht. Im letzteren Fall darf die Beh den Antrag daher nicht zurückweisen, sondern hat spruchgemäß mit Sachabweisung vorzugehen.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180136.X01

Im RIS seit

20.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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