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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §5;Rechtssatz
Als gewillkürtes Betriebsvermögen kommen nur Wirtschaftsgüter in Betracht, die ihrer Beschaffenheit nach denkbar auch Betriebsvermögen sein könnten. Gegenstände, bei denen ein Zusammenhang mit dem Betrieb offensichtlich nicht bestehen kann, sind hievon als notwendiges Privatvermögen ausgeschlossen (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 17 zu § 5 EStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140139.X08Im RIS seit
20.11.1990