RS Vwgh 1990/11/20 90/18/0157

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §535;
AVG §8;
HöfeG Tir §5;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Legatar besitzt im nach § 5 Tir HöfeG eingeleiteten höfebehördlichen Verfahren hinsichtlich des ihm zugedachten Grundstückes Parteistellung.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180157.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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