RS Vwgh 1990/11/20 90/11/0088

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

B-VG Art10 Abs1 Z16;
B-VG Art144 Abs1;
B-VG Art20 Abs1;
B-VG Art80;
WehrG 1978 §32 idF 1983/577;

Rechtssatz

Gegen die Schaffung des Zeitsoldaten als eine neue Art des außerordentlichen Präsenzdienstes durch das WehrRÄG 1983 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil es dem Gesetzgeber grundsätzlich freisteht, Rechtsverhältnisse von Bundesheerangehörigen, die zwar mehrere Jahre hindurch, aber doch nur für eine von vornherein begrenzte Zeit Dienst versehen, als Präsenzdienst oder als Dienstverhältnis zum Bund zu gestalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110088.X03

Im RIS seit

20.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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