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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §110;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/08/0289 E 31. März 1989 RS 1Stammrechtssatz
Ein Antrag auf Stempelgebührenersatz für Vollmachtsstempel ist abzuweisen, wenn eine auf ASVG-Angelegenheiten eingeschränkte, gemäß § 110 ASVG gebührenfreie Vollmacht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ausgereicht hätte.
Schlagworte
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei GebührenfreiheitStempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf ErsatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080125.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009