Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §178a;Beachte
Besprechung in ÖJZ 1991/13, 433;Rechtssatz
Der unbestimmte Gesetzesbegriff "das Wohl des Kindes" ist nach den Maßstäben und Wertvorstellungen auszulegen, die sich in den betreffenden Lebensbereichen und Sachbereichen herausgebildet haben (Hinweis E VwSlg Nr 2765/62 u 6397/64). Als Richtlinie für die Berücksichtigung des "Wohls des Kindes" steht vor allem § 178a ABGB zur Verfügung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010121.X01Im RIS seit
11.07.2001