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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/01/0127Rechtssatz
Aus der nur ganz allgemeinen pauschalen Feststellung der belBeh, das Vorbringen der Asylwerber lasse nicht erkennen, daß sie Verfolgungen iSd FlKonv ausgesetzt gewesen wären, ist eine eindeutige rechtliche Subsumtion des Vorbringens der Asylwerber und dessen rechtliche Würdigung nicht zu erkennen. Die belBeh wäre verhalten gewesen, über die Wertung der behaupteten Verfolgungshandlungen eine Sachentscheidung zu treffen (Hinweis E 4.10.1989, 89/01/0214, 0215).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010126.X03Im RIS seit
03.04.2001