Index
L74007 Fremdenverkehr Tourismus TirolNorm
FremdenverkehrsG Tir 1979 §32 Abs5;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1991, 499;Rechtssatz
Da das Tir FremdenverkehrsG 1979 an den steuerbaren Umsatz eines Unternehmers anknüpft, liegt es in dessen System nicht begründet, die Vorsteuer des Leistungsempfängers als Minderungspost des Unternehmers für Zwecke der Berechnung seines Fremdenverkehrsbeitrages zu berücksichtigen. Da an den steuerbaren Umsatz auf jeder Stufe angeknüpft wird, liegt auch keine Doppelbelastung in bezug auf denselben fremdenverkehrsrechtlichen Gegenstand vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989170046.X03Im RIS seit
23.11.1990