RS Vwgh 1990/11/23 89/17/0046

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Veröffentlicht am 23.11.1990
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L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

FremdenverkehrsG Tir 1979 §32 Abs5;
UStG 1972 §12;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 499;

Rechtssatz

Da das Tir FremdenverkehrsG 1979 an den steuerbaren Umsatz eines Unternehmers anknüpft, liegt es in dessen System nicht begründet, die Vorsteuer des Leistungsempfängers als Minderungspost des Unternehmers für Zwecke der Berechnung seines Fremdenverkehrsbeitrages zu berücksichtigen. Da an den steuerbaren Umsatz auf jeder Stufe angeknüpft wird, liegt auch keine Doppelbelastung in bezug auf denselben fremdenverkehrsrechtlichen Gegenstand vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989170046.X03

Im RIS seit

23.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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