Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §74;Rechtssatz
Bei den Verstößen gegen § 1 Abs 1, § 2 Abs1; § 3 Z 1, 3, 8, 9, 10, 18 und 19, § 4 Abs 1 Z 1 lit c und § 6 LMKV handelt es sich um eine Begehung der Tat durch Unterlassung. Zur Konkretisierung des Tatvorwurfes ist daher die individualisierte Beschreibung jener Handlungen erforderlich, die der Täter hätte setzen müssen und die er nach Ansicht der Behörde rechtswidriger Weise nicht gesetzt hat.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff UnterlassungsdeliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100244.X01Im RIS seit
26.11.1990