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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §284 Abs1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1991/3, S 181; ÖStZB 1991, 394; AnwBl 1991/3, S 181-182;Rechtssatz
Einem in der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 284 Abs 1 BAO durch Unterlassung der Durchführung einer vom Bf rechtzeitig beantragten mündlichen Berufungsverhandlung gelegenen Verfahrensmangel fehlt es an der Wesentlichkeit, wenn infolge der für die zu beurteilenden Frage maßgeblichen Rechtslage die belBeh auch in dem Fall, daß der Bf das gesamte Beschwerdevorbringen bereits in der Berufungsverhandlung darlegen hätte können, zu keinem anderen Bescheid hätte kommen können.
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150030.X04Im RIS seit
26.11.1990Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009