RS Vwgh 1990/11/26 89/15/0049

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Beachte

Besprechung in:Bespr ECOLEX 4/1991, S 278;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1661/79 E 15. April 1980 VwSlg 5471 F/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ist der Kommanditist einer KG nach dem Gesellschaftsvertrag nach Leistung der bedungenen Einlage in keinem Fall zu irgendeiner Nachschußpflicht verhalten, so sind die ihm vertraglich angelasteten und von seinem Kapitalkonto (bzw einem besonderen Verrechnungskonto) abgebuchten Verlustanteile an der KG insoweit dem Komplementär zuzurechnen, als sie die Kommanditeinlage übersteigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150049.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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