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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Beachte
Bespr ECOLEX 4/1991, S 278;Rechtssatz
Verluste über die Einlage des Kommanditisten hinaus können im Jahre der Entstehung nicht den Kommanditisten, sondern nur den Komplementär treffen, der solange dafür einsteht, bis diese Verluste durch spätere Gewinne abgedeckt sind. Die dazu verwendeten Gewinnanteile sind dementsprechend steuerrechtlich Gewinne des Komplementärs (Hinweis E 15.3.1988, 87/14/0062)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150049.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010