RS Vwgh 1990/11/26 89/15/0049

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Beachte

Bespr ECOLEX 4/1991, S 278;

Rechtssatz

Verluste über die Einlage des Kommanditisten hinaus können im Jahre der Entstehung nicht den Kommanditisten, sondern nur den Komplementär treffen, der solange dafür einsteht, bis diese Verluste durch spätere Gewinne abgedeckt sind. Die dazu verwendeten Gewinnanteile sind dementsprechend steuerrechtlich Gewinne des Komplementärs (Hinweis E 15.3.1988, 87/14/0062)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150049.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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