RS Vwgh 1990/11/26 90/15/0005

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
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Norm

GebG 1957 §14;
VwGG §63 Abs1;

Beachte

Bespr AnwBl 3/1991, S 177, 178;

Rechtssatz

Ausf, daß der VwGH zu einer bestimmten, nunmehr im fortgesetzten Verfahren strittigen Frage (Gebührenpflicht nach einer bestimmten TP) seine Rechtsanschauung nicht iSd § 63 Abs 1 VwGG geäußert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150005.X01

Im RIS seit

26.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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