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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §284 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 393;Rechtssatz
Der in der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 284 Abs 1 BAO durch Unterlassung der Durchführung einer vom Bf rechtzeitig beantragten mündlichen Berufungsverhandlung gelegene Verfahrensmangel ist wesentlich, wenn die Ausführungen in der Beschwerde ergeben, daß dem Bf dadurch die Möglichkeit genommen worden ist, ein Sachvorbringen zu erstatten, auf Grund dessen die belBeh zu einem anderen Bescheid gelangen hätte können.
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150029.X03Im RIS seit
26.11.1990Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009