RS Vwgh 1990/11/26 88/15/0029

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 393;

Rechtssatz

Der in der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 284 Abs 1 BAO durch Unterlassung der Durchführung einer vom Bf rechtzeitig beantragten mündlichen Berufungsverhandlung gelegene Verfahrensmangel ist wesentlich, wenn die Ausführungen in der Beschwerde ergeben, daß dem Bf dadurch die Möglichkeit genommen worden ist, ein Sachvorbringen zu erstatten, auf Grund dessen die belBeh zu einem anderen Bescheid gelangen hätte können.

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid"Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150029.X03

Im RIS seit

26.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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