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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0128Rechtssatz
Das Gutachten eines Sachverständigen kann nicht allein deshalb als untaugliches und damit unbeachtliches Beweismittel angesehen werden, weil der Sachverständige eine Erstattung von Gutachten allenfalls erforderliche Bewilligung (hier: nach § 50 LMG) nicht besitzt.
Schlagworte
rechtswidrig gewonnener BeweisBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel SachverständigengutachtenGutachten Überprüfung durch VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990100127.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
21.05.2010