RS Vwgh 1990/11/26 90/10/0127

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §8 litf;
LMKV §3 Z10;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0128

Rechtssatz

Eine unzutreffende Angabe über die empfohlene Aufbrauchsfrist iSd § 3 Z 10 LMKV ist zur Irreführung der Konsumenten geeignet und erfüllt den Tatbestand der verbotenen Falschbezeichnung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100127.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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