RS Vwgh 1990/11/26 90/10/0127

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §8 litf;
VStG §44a lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0128

Rechtssatz

Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot des Inverkehrbringens falsch bezeichneter Lebensmittel bedarf es der Anführung jener Angaben im Spruch, die zur Beurteilung der betreffenden Lebensmittel als "falsch bezeichnet" geführt haben; sie bilden die insoweit für die Subsumtion des Tatverhaltens maßgebenden Tatumstände.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100127.X05

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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