RS Vwgh 1990/11/26 88/15/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
BAO §288 Abs1 litd;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 393;

Rechtssatz

Darin, daß die belangte Behörde anstelle einer eigenen Begründung den Beschwerdeführer auf ein Erkenntnis des VwGH, das über eine vom Bf wegen derselben Rechtsfrage erhobenen Beschwerde ergangen ist, verweist, liegt kein Begründungsmangel.

Schlagworte

Begründung BegründungsmangelBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150029.X02

Im RIS seit

26.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten