Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 393;Rechtssatz
Darin, daß die belangte Behörde anstelle einer eigenen Begründung den Beschwerdeführer auf ein Erkenntnis des VwGH, das über eine vom Bf wegen derselben Rechtsfrage erhobenen Beschwerde ergangen ist, verweist, liegt kein Begründungsmangel.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150029.X02Im RIS seit
26.11.1990Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009