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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §74;Rechtssatz
In der Formulierung des Spruches, es sei davon auszugehen, "daß die vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente auf dem beanstandeten Produkt entweder gar nicht angebracht worden seien oder zumindest nicht so dauerhaft, wie nach der LMKV gefordert (werde)", liegt ein den Erfordernissen des § 44 a lit a VStG nicht entsprechender Alternativvorwurf.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100244.X02Im RIS seit
26.11.1990