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L82000 BauordnungNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde hat dann, wenn sich ein Bauvorhaben in mehrere trennbare selbständige Vorhaben zerlegen läßt, zu prüfen, ob nicht Teile des Bauvorhabens bewilligungsfähig sind (Hinweis E 8.4.1986, 05/1243, 1262/80, 85/05/0177).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050212.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.01.2013