RS Vwgh 1990/11/27 90/05/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1990
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Behörde hat dann, wenn sich ein Bauvorhaben in mehrere trennbare selbständige Vorhaben zerlegen läßt, zu prüfen, ob nicht Teile des Bauvorhabens bewilligungsfähig sind (Hinweis E 8.4.1986, 05/1243, 1262/80, 85/05/0177).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050212.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten