RS Vwgh 1990/11/27 90/05/0128

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Veröffentlicht am 27.11.1990
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Wr §13 Abs1;
BauO Wr §39 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Abteilungswerber ist jedenfalls derjenige, der einen Antrag auf Bewilligung der Schaffung eines Bauplatzes, der die Veränderung im Gutsbestand eines Grundbuchskörpers bedingt, eingebracht hat.

Schlagworte

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Abteilungswerber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050128.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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