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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2862/51 B 5. Mai 1952 VwSlg 2524 A/19852 RS 1Stammrechtssatz
Das im Art 131 Abs 1 B-VG aufgestellte Erfordernis der Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges hat zur Folge, dass immer nur Bescheide der nach der gesetzlichen Ordnung des Instanzenzuges im Einzelfall in Betracht kommenden Verwaltungsbehörde der höchsten Organisationsstufe, nicht aber auch ein in der Angelegenheit ergangener Bescheid der Verwaltungsbehörde erster Instanz angefochten werden kann.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040032.X03Im RIS seit
27.11.1990Zuletzt aktualisiert am
20.05.2010