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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Ebenso wie im baubehördlichen Bewilligungsverfahren ist der Nachbar auch im Grundabteilungsverfahren nach der Wr BauO Partei. Aus diesem Grund hat die Beh über einen vom Nachbarn gestellten Devolutionsantrag auch dann zu entscheiden, wenn die Entscheidung in einer Zurückweisung des Antrages zu bestehen hat. Im Falle der Verletzung dieser Entscheidungspflicht ist eine Säumnisbeschwerde daher nicht zurückzuweisen, sondern zulässig (Hinweis E 1985/02/12, 84/05/0184).
Schlagworte
Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050242.X03Im RIS seit
03.05.2001