RS Vwgh 1990/11/27 90/04/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §52;
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3199/80 E 30. Oktober 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Der ärztliche Sachverständige hat auch dann, wenn, etwa hinsichtlich der Klangcharakteristik, subjektive Wahrnehmungen bedeutsam sein können, vor allem von den objektiv, etwa hinsichtlich der Lautstärke, aufgenommenen Beweisen in seinem Gutachten auszugehen (Hinweis VwGH 2.7.1981, 0900/78).

Schlagworte

Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040149.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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