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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Teilung des Verhandlungsgegenstandes iSd § 59 Abs 1 zweiter Satz AVG in eine Abbruchbewilligung und eine Bewilligung zur Errichtung eines Neubaues ist nicht an die Zustimmung von Nachbarn gebunden.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050212.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.01.2013