RS Vwgh 1990/11/27 87/07/0137

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Veröffentlicht am 27.11.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §7 Abs1 Z5;
AVG §7 Abs1;
B-VG Art12 Abs2;
B-VG Art133 Z1;
MRK Art6 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Aufhebung einer Entscheidung durch den ObAS wegen einer spezifisch gekennzeichneten unrichtigen Zusammensetzung des LAS (hier wegen der Befangenheit eines Mitgliedes nach § 7 Abs 1 Z 5 AVG) wegen dessen Tribunalcharakters allein auf der Grundlage des Art 6 Abs 1 MRK zieht keine Rechtswidrigkeit der aufhebenden Entscheidung auf einfachgesetzlicher Ebene nach sich; denn es genügt, daß einfachgesetzliche Regelungen dem Art 6 MRK nicht widersprechen, ohne daß es erforderlich wäre, die Konventionsbestimmung auf einfachgesetzlicher Ebene noch eigens zu wiederholen (Hinweis E VfGH 17.10.1985, G 68-71/85 ff, VfSlg 10639/1985).

Schlagworte

Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987070137.X12

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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