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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Die Aufhebung einer Entscheidung durch den ObAS wegen einer spezifisch gekennzeichneten unrichtigen Zusammensetzung des LAS (hier wegen der Befangenheit eines Mitgliedes nach § 7 Abs 1 Z 5 AVG) wegen dessen Tribunalcharakters allein auf der Grundlage des Art 6 Abs 1 MRK zieht keine Rechtswidrigkeit der aufhebenden Entscheidung auf einfachgesetzlicher Ebene nach sich; denn es genügt, daß einfachgesetzliche Regelungen dem Art 6 MRK nicht widersprechen, ohne daß es erforderlich wäre, die Konventionsbestimmung auf einfachgesetzlicher Ebene noch eigens zu wiederholen (Hinweis E VfGH 17.10.1985, G 68-71/85 ff, VfSlg 10639/1985).
Schlagworte
Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987070137.X12Im RIS seit
27.11.2000