RS Vwgh 1990/11/27 90/04/0176

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Veröffentlicht am 27.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z4;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

In einem nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 verurteilenden Straferkenntnis hat der Spruch unter anderem jene Sachverhaltselemente zu enthalten, welche die Genehmigungspflicht der inkriminierten Änderung der genehmigten Betriebsanlage begründen. Es ist daher darzulegen, welche eine Genehmigungspflicht iSd § 81 GewO 1973 begründenden neuen oder größeren Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen iSd § 74 Abs 2 leg cit mit den dem Besch Last gelegten Änderungen in der genehmigten Betriebsanlage verbunden sein könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040176.X01

Im RIS seit

27.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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