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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;Rechtssatz
In einem nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 verurteilenden Straferkenntnis hat der Spruch unter anderem jene Sachverhaltselemente zu enthalten, welche die Genehmigungspflicht der inkriminierten Änderung der genehmigten Betriebsanlage begründen. Es ist daher darzulegen, welche eine Genehmigungspflicht iSd § 81 GewO 1973 begründenden neuen oder größeren Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen iSd § 74 Abs 2 leg cit mit den dem Besch Last gelegten Änderungen in der genehmigten Betriebsanlage verbunden sein könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040176.X01Im RIS seit
27.11.1990