Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Erteilung einer Abbruchbewilligung ist weder technisch noch rechtlich von der Erteilung einer Baubewilligung für ein bestimmtes zukünftig zu errichtendes Gebäude abhängig.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050212.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.01.2013