RS Vwgh 1990/11/27 90/05/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1990
beobachten
merken

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauO NÖ 1976 §92 Abs1 Z7;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Erteilung einer Abbruchbewilligung ist weder technisch noch rechtlich von der Erteilung einer Baubewilligung für ein bestimmtes zukünftig zu errichtendes Gebäude abhängig.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050212.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten