RS Vwgh 1990/11/28 90/02/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §60;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0409/79 E 15. Mai 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Die Wertung eines Beweises auf seine Glaubwürdigkeit hin setzt die Aufnahme des Beweises voraus (Verbot der antizipierenden Beweiswürdigung).

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020139.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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