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L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SteiermarkNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Der Verkäufer eines Grundstückes ist zwar Partei im Verfahren nach § 1 Abs 1 Stmk GVG, aber nicht legitimiert, gegen die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zur Übertragung des Eigentums Berufung zu erheben, zumal er als "Vertragsschließender" ein rechtliches Interesse an der Erteilung einer allenfalls erforderlichen grundverkehrsbehördlichen Genehmigung hat und das grundverkehrsbehördliche Verfahren nicht dazu dient, sich der zivilrechtlichen Verpflichtung auf dem Umweg über das Grundverkehrsrecht zu entledigen (Hinweis E 24.5.1989, 88/02/0203).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020115.X01Im RIS seit
21.01.2002Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009