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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/11 90/18/0006 1Stammrechtssatz
Die Behörde darf einen angebotenen Beweis (wie Zeugen) nur dann von vornherein ablehnen, wenn die angebotenen Beweismittel an sich nicht geeignet sind, über den Gegenstand einen Beweis zu liefern (Hinweis E 30.11.1965, 1186/65).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungBeweiswürdigung antizipative vorweggenommeneAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020139.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009