RS Vwgh 1990/11/28 90/02/0115

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Veröffentlicht am 28.11.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch der Partei, der an sich kein Berufungsrecht gegen die meritorische Art der Erledigung zukäme, steht das Recht zu, die Unzuständigkeit der Erstbehörde mit Berufung zu rügen (Hinweis E 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317A/1980).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020115.X03

Im RIS seit

21.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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