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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §106 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173Rechtssatz
Wenn dem Fahrzeuglenker mit dem angefochtenen Bescheid vorgeworfen wurde, er habe zwei Kinder auf dem Vordersitz befördert, obwohl diese erst zwei Jahre bzw 15 Monate alt waren, so gehen aus dieser Tatumschreibung nicht die für eine Zuordnung der Tat zur Übertretung des § 106 Abs 1 StVO erforderlichen konkreten Tatbestandsmerkmale hervor.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030172.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009