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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1 impl;Rechtssatz
Vermengt die belBeh die Festsetzung von Ausgleichsbeiträgen und die Rückforderung von zu Unrecht gewährten Zuschüssen, gegen die nach § 68 Abs 2 MOG 1985 idF 1988/330 die Möglichkeit einer Berufung an den BMLF besteht, untrennbar mit der Festsetzung von Zuschüssen, die keinem ordentlichen Rechtsmittel unterliegt, so hat dies zur Folge, daß jedenfalls gegen den gesamten Bescheid die Berufung an den BMLF zulässig ist, da andernfalls dem Betroffenen eine Rechtsschutzmöglichkeit genommen würde, die ihm der Gesetzgeber eingeräumt hat (Hinweis B VfGH 12.6.1990, B 181/90).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990170052.X01Im RIS seit
27.04.2001