RS Vwgh 1990/12/3 90/19/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1990
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1974 §9 Abs2;
AVG §56;
AVG §62 Abs1;
B-VG Art131 Abs1 Z2 impl;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §26 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Daß der angefochtene Bescheid dem Mitbeteiligten bisher nicht zugestellt werden konnte und ihm gegenüber daher keine Rechtswirkung entfaltet, ist für die Beschwerdelegitimation des beschwerdeführenden Ministers ohne Bedeutung.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190039.X01

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten