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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ArbIG 1974 §9 Abs2;Rechtssatz
Daß der angefochtene Bescheid dem Mitbeteiligten bisher nicht zugestellt werden konnte und ihm gegenüber daher keine Rechtswirkung entfaltet, ist für die Beschwerdelegitimation des beschwerdeführenden Ministers ohne Bedeutung.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190039.X01Im RIS seit
23.03.2001Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010