RS Vwgh 1990/12/3 90/19/0108

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Veröffentlicht am 03.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

Aus einem vor der Tat verfaßten Schreiben des angeblich verantwortlich Beauftragten folgenden Inhaltes läßt sich eine zeitgerechte Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 2 und 4 VStG nicht ausschließen: "Bezugnehmend auf die Bestellung zur Personalreferentin, insbesonders als verantwortlich Beauftragte für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzmaßnahmen, erkläre ich meine Zustimmung zu dieser Bestellung als dafür voll Verantwortliche. Ich behalte mir jedoch das Recht vor, diese Bestellung bzw Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190108.X05

Im RIS seit

03.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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