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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Aus dem AVG kann nicht abgeleitet werden, daß im Falle der Bestellung mehrerer Bevollmächtigter alle dem Verfahren beizuziehen sind.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190436.X01Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013