RS Vwgh 1990/12/3 90/19/0436

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem AVG kann nicht abgeleitet werden, daß im Falle der Bestellung mehrerer Bevollmächtigter alle dem Verfahren beizuziehen sind.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190436.X01

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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