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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Es ist durchaus nicht gerichtsbekannt, "daß immer jener Landwirt sich beschwert, der mit mehr Flächen in einer Zusammenlegung abgefunden wird, als er eingebracht hat". Diese Behauptung eignet sich daher nicht zur Erreichung des von einer Partei des Zusammenlegungsverfahrens angestrebten Zieles, eine Gesetzwidrigkeit der ihr zugewiesenen Gesamtabfindung nachzuweisen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070191.X07Im RIS seit
04.12.1990Zuletzt aktualisiert am
22.09.2014