Index
L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0011Rechtssatz
Insoweit sich ein Zusammenlegungsplan nicht auf den gesamten Zusammenlegungsbereich, sondern nur auf das zur Herstellung der Gesetzmäßigkeit in bezug auf bestimmte Parteien in Anspruch genommene Gebiet bezieht, besteht die Möglichkeit, daß die von der Anfechtung einzelner Parteien nicht betroffene Festlegung der im Verfahren erzielten Neueinteilung und Ordnung gegenüber den letztgenannten Personen in Rechtskraft erwächst.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070010.X05Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
22.09.2014