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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Entscheidungen der Agrarbehörde iSd § 72 Abs 4 Tir FlVfLG 1978 über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die zum Zweck der Durchführung der Zusammenlegung in das Verfahren einbezogen werden müssen, können Auswirkungen über das Zusammenlegungsgebiet hinaus entfalten. Ob daraus allenfalls eine Verletzung subjektiver Rechte resultiert, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein sachliche Zuständigkeit örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070192.X03Im RIS seit
12.11.2001