RS Vwgh 1990/12/4 89/07/0192

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Veröffentlicht am 04.12.1990
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AgrVG §1;
AVG §1;
FlVfGG §34 Abs3;
FlVfLG Tir 1978 §72 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Entscheidungen der Agrarbehörde iSd § 72 Abs 4 Tir FlVfLG 1978 über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die zum Zweck der Durchführung der Zusammenlegung in das Verfahren einbezogen werden müssen, können Auswirkungen über das Zusammenlegungsgebiet hinaus entfalten. Ob daraus allenfalls eine Verletzung subjektiver Rechte resultiert, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein sachliche Zuständigkeit örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070192.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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