RS Vwgh 1990/12/4 90/11/0184

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §31 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 2738/79 und B 11.9.1985, 85/01/0100).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110184.X02

Im RIS seit

04.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten