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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §11;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0011Rechtssatz
Im Hinblick darauf, daß die Beeinträchtigung von Rechten Dritter keine Verletzung subjektiver Rechte einer Partei darstellt, ist es für die Gesetzmäßigkeit der Abfindung dieser Partei nicht maßgebend, in welcher Weise andere Parteien des Zusammenlegungsverfahrens abgefunden wurden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070010.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
22.09.2014