RS Vwgh 1990/12/6 AW 90/04/0100

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Veröffentlicht am 06.12.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §158 Abs5;
GewO 1973 §198 Abs5;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 87/04/0039 B 4. August 1987 RS 1(hier: Lärmspitzen bis zu 84 dB)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Vorschreibung einer früheren Sperrstunde - Eine wiederholte ungebührliche Belästigung durch eine erhebliche und mit einer Gesundheitsgefährdung für die Nachbarschaft verbundene Überschreitung des Grundgeräuschpegels ist unter das gemäß § 30 Abs. 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öffentlichen Interessen zu subsumieren, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040100.A01

Im RIS seit

06.12.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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