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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §158 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 87/04/0039 B 4. August 1987 RS 1(hier: Lärmspitzen bis zu 84 dB)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Vorschreibung einer früheren Sperrstunde - Eine wiederholte ungebührliche Belästigung durch eine erhebliche und mit einer Gesundheitsgefährdung für die Nachbarschaft verbundene Überschreitung des Grundgeräuschpegels ist unter das gemäß § 30 Abs. 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öffentlichen Interessen zu subsumieren, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040100.A01Im RIS seit
06.12.1990Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010