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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1978 §44 Abs3 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/06/0238 E 23. April 1987 RS 4Stammrechtssatz
Wurde bezüglich eines nicht konsensgemäß errichteten Bauwerks ein Abbruchauftrag erlassen, so besteht noch immer die Möglichkeit, den konsensgemäßen Zustand herzustellen; dies würde nämlich einen geänderten Sachverhalt bedeuten, der einer Vollstreckung des erlassenen Bauauftrages entgegenstünde.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060033.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
02.04.2009