RS Vwgh 1990/12/6 90/04/0166

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Veröffentlicht am 06.12.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

AzF der Ermittlung des Maßes an erforderlicher Schalldämmung durch vorzuschreibende Auflagen zur Vermeidung einer Erhöhung des Grundgeräuschpegels durch Gästelärm.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040166.X01

Im RIS seit

06.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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